Paul Gillet Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Edenkoben (Luitpoldstr. 83, 67480 Edenkoben). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gillet Verwaltungsgesellschaft mbH, Edenkoben am 14.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist damit erloschen.
Paul Gillet Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Edenkoben (Luitpoldstr. 83, 67480 Edenkoben). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Gillet-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Edenkoben (Amtsgericht Landau in der Pfalz HR B 2131) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.