Paul Hildebrandt Oyten GmbH, Oyten/Bremen (An der Autobahn 24, 28876 Oyten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Hildebrandt AG am 24.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Paul Hildebrandt Oyten GmbH, Oyten/Bremen (Oyten/Bremen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 mit der Paul Hildebrandt AG mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel HRB 3784) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.