HRB 93429: Paul Ingenieure GmbH, Nidderau, Nidderwiesenweg 25, 61130 Nidderau. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hanau beschlossen. Neuer Sitz: Hanau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hochstädter Landstraße 37, 63454 Hanau.
HRB 93429: Paul Ingenieure GmbH, Nidderau, Nidderwiesenweg 25, 61130 Nidderau. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 93429: Paul Ingenieure GmbH, Nidderau, Nidderwiesenweg 25, 61130 Nidderau. Einzelprokura: Daume, Andreas, Bad Endbach, * ‒.‒.‒‒.
Paul Ingenieure GmbH, Nidderau, Nidderwiesenweg 25, 61130 Nidderau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dipl.Ing. A. Bonarius und Partner Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Nidderau (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 1960) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Paul Ingenieure GmbH, Nidderau, Nidderwiesenweg 25, 61130 Nidderau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PAUL Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 1954) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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