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Paul Lampe Automaten GmbH, Sarstedt (HRB 1642) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Steinstr. 48
31157 Sarstedt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 1642
Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Paul Lampe Automaten GmbH aus Sarstedt war im Handelsregister Hildesheim unter der Nummer HRB 1642 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Paul Lampe Automaten GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Paul Lampe Automaten GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.10.2008
Löschung

Paul Lampe Automaten GmbH, Sarstedt, (Steinstraße 48, 31157 Sarstedt).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Inter Media GmbH am 23.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 10.09.2008
Veränderung

Paul Lampe Automaten GmbH, Sarstedt (Steinstraße 48, 31157 Sarstedt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der Inter Media GmbH mit Sitz in Wendeburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 2960) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.10.2008
Registervorgang

Löschung 29.09.2008