HRB 14605 KI: Paul Mann GmbH, Kaltenkirchen, Hamburger Str. 75, 24568 Kaltenkirchen. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 14.02.2013 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 14605 KI: Paul Mann GmbH, Kaltenkirchen, Hamburger Str. 75, 24568 Kaltenkirchen. Name der Firma: Paul Mann GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kaltenkirchen; Geschäftsanschrift: Hamburger Str. 75, 24568 Kaltenkirchen; Gegenstand: Handel mit und die Vermittlung von Geschäften mit Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelhandel; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Offen, Martin, * ‒.‒.‒‒, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Offen, Marc, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Niels Offen als INhaber der FirmaPaul Mann e.K. mit Niederlassung in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel HRA 1404 BB) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.