HRB 91033: Paul Ruffing GmbH, Neunkirchen, Karl-Schneider-Straße 1, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 91033: Paul Ruffing GmbH, Neunkirchen, Karl-Schneider-Straße 1, 66538 Neunkirchen. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Dr. Ruffing, Peter, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 91033:Paul Ruffing GmbH, Neunkirchen, Karl-Schneider-Straße 1, 66538 Neunkirchen.Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch ihren Geschäftsführer, sondern durch ihren/ bzw. ihre Liquidatoren vertreten. Gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen vermerkt. Unter Löschung der besonderen Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen neu vorgetragen als Geschäftsführer: Dr. Ruffing, Peter, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒; Ruffing, Hans-Joachim, Betriebswirt, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken 104 IN 17/14) mangels Masse aufgelöst.
HRB 91033:Paul Ruffing GmbH, Neunkirchen, Karl-Schneider-Straße 1, 66538 Neunkirchen.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen
Paul Ruffing GmbH, Neunkirchen, Karl-Schneider-Straße 1, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Krutmann GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 91729) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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