HRB 111388: Paul Wesjohann & Co. GmbH II, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz/ Liechtenstein, Registernr. FL-0002.596.785-5 am 17.02.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 111388: Paul Wesjohann & Co. GmbH II, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.01.2022 mit der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz/ Liechtenstein, Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein, Registernr. FL-0002.596.785-5 verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 111388: Paul Wesjohann & Co. GmbH II, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 15.12.2021 eingereicht worden. Danach soll die Paul Wesjohann & Co. GmbH II, mit Sitz in Visbek-Rechterfeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 111388, als übertragende Rechtsträgerin auf die Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach liechtensteinischem Recht, eingetragen im Handelsregister Liechtenstein unter Nr. FL-0002.596.758-5, als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen werden. Den Gläubigern der Paul Wesjohann & Co. GmbH II ist gemäß § 122j UmwG Abs. 1 Satz 1 UmwG unter bestimmten Umständen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Ein Recht der Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. GmbH II, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Paul Wesjohann & Co. GmbH II schriftlich anmeldet.Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekanntgemacht, wenn sämtliche Angaben gemäß § 122 d Satz 2 UmwG analog nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, das heißt in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten Elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des die Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann.Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vaduz, können nach Art. 351i PGR unter bestimmten Umständen Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Es gibt keine Minderheitsgesellschafter bei der Paul Wesjohann & Co. GmbH II. Unter der folgenden Anschrift können Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. GmbH II und der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger kostenlos einholen: Paul Wesjohann & Co. GmbH II, Paul-Wesjohann-Straße 45, 49429 Visbek, Deutschland.