HRB 111389: Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz/ Liechtenstein, Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein Registernummer FL-0002.596.785-5 am 02.03.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 111389: Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.01.2022 mit der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz/ Liechtenstein, Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein Registernummer FL-0002.596.785-5 verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 111389: Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 20.12.2021 eingereicht worden. Danach soll die Paul Wesjohann & Co. GmbH III, mit Sitz in Visbek-Rechterfeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 111389, als übertragende Rechtsträgerin auf die Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach liechtensteinischem Recht, eingetragen im Handelsregister Liechtenstein unter Nr. FL-0002.596.758-5, als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen werden. Den Gläubigern der Paul Wesjohann & Co. GmbH III ist gemäß § 122j UmwG Abs. 1 Satz 1 UmwG unter bestimmten Umständen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Ein Recht der Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. GmbH III, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Paul Wesjohann & Co. GmbH III schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekanntgemacht, wenn sämtliche Angaben gemäß § 122 d Satz 2 UmwG analog nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, das heißt in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten Elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des die Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vaduz, können nach Art. 351i PGR unter bestimmten Umständen Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Es gibt keine Minderheitsgesellschafter bei der Paul Wesjohann & Co. GmbH III. Unter der folgenden Anschrift können Gläubiger der Paul Wesjohann & Co. GmbH III und der Paul Wesjohann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger kostenlos einholen: Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Paul-Wesjohann-Straße 45, 49429 Visbek, Deutschland.
Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Visbek-Rechterfeld (Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.06.2007 wirksam geworden.
Paul Wesjohann & Co. GmbH III, Visbek-Rechterfeld (Paul-Wesjohann-Str. 45, 49429 Visbek). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlung vom 06.02.2007 Teile des Vermögens (Kommanditanteil in Höhe von 2.860.000,00 DEM nebst anteiliger Aktiva und Passiva an der Lohmann Animal Health GmbH & Co. KG, Cuxhaven -Amtsgericht Tostedt HRA 110548-) der TAD Pharma GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110087 ) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.