HRB 22832: Pauly Fenster + Türen GmbH, Hattingen, Ruhrallee 16, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pauly, Carsten, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
Pauly Fenster + Türen GmbH, Hattingen, Ruhrallee 16, 45525 Hattingen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2013 beschlossen, die allgemeine Vertretungsregelung und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung) zu ändern und diesen insgesamt neu zu fassen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Pauly Fenster + Türen GmbH, Bochum, Hattinger Str. 985, 44879 Bochum. Der Sitz ist nach Hattingen (jetzt Amtsgericht Essen HRB 22832) verlegt.
Pauly Fenster + Türen GmbH, Hattingen, Ruhrallee 16, 45525 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.1980. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2010 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum, HRB 1880) nach Hattingen zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Ruhrallee 16, 45525 Hattingen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststofffenstern, Haustüren sowie Tischler- und Aluminiumerzeugnissen, deren Verarbeitung zu Bauteilen und Einrichtungen aller Art und deren Montage. Stammkapital: 166.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Pauly, Carsten, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Pauly, Arnd, Bochum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Pauly Fenster + Türen GmbH, Bochum (Hattinger Str. 985, 44879 Bochum). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.04.2005 mit der Pauly Vertrieb GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 5886) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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