PeC Entertainment GmbH, Herne-Wanne (Kuhrhausstr. 31a, 44652 Herne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LHL Entertainment GmbH am 24.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
PeC Entertainment GmbH, Herne-Wanne (Kuhrhausstr. 31a, 44652 Herne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der LHL Entertainment GmbH mit Sitz in Herne-Wanne (Amtsgericht Bochum, HRB 10281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PeC Entertainment GmbH, Herne-Wanne (Kurhausstr. 31 a, 44652 Herne). Die Gesellschafterversammlung vom 1.9.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 60.000,00 EUR beschlossen. 120.000,00 EUR.