Peacock Grundstücks-Holding GmbH, Wünnenberg, (Graf-Zeppelin-Straße 9, 33181 Bad Wünnenberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Actebis Peacock GmbH am 20.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Peacock Grundstücks-Holding GmbH, Wünnenberg (Graf-Zeppelin-Straße 9, 33181 Bad Wünnenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.03.2008 mit der Actebis Peacock GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8075) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peacock Grundstücks-Holding GmbH, Wünnenberg (Graf-Zeppelin-Straße 9, 33181 Bad Wünnenberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.03.2008 mit der Peacock Grundstücks-Service GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn, HRB 3440) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peacock Grundstücks-Holding GmbH, Wünnenberg (Graf-Zeppelin-Str. 9, 33181 Bad Wünnenberg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Babiél, Stephanie, Warstein, * ‒.‒.‒‒.
Peacock Grundstücks-Holding GmbH, Wünnenberg (Graf-Zeppelin-Str. 9, 33181 Bad Wünnenberg). Prokura erloschen: Risse, Reinhard, Möhnesee-Körbecke, * ‒.‒.‒‒.
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