Pearl Computer Call Center GmbH, Willich, Eichenweg 8, 47877 Willich.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Walter Kartelmeyer & Partner GmbH am 15.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pearl Computer Call Center GmbH, Willich, Eichenweg 8, 47877 Willich.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der Walter Kartelmeyer & Partner GmbH mit Sitz in Wegberg (AG Mönchengladbach, HRB 9354) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pearl Computer Call Center GmbH, Willich (Eichenweg 8, 47877 Willich). Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt II Absätze (1) und (2) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 50.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR beschlossen.