HRB 175219: Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, Peißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Stadelbachstraße 4a, 82380 Peißenberg. Prokura erloschen: Budde, Robert, Scheyern, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Barstorfer, Anton, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 175219: Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, Peißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Stadelbachstraße 4a, 82380 Peißenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Glink, Martin, Dinkelscherben, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Reh, Martin, Stadtbergen, * ‒.‒.‒‒.
Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, Peißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Bergwerkstr. 14, 82380 Peißenberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Stadelbachstraße 4a, 82380 Peißenberg.
Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, Peißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Bergwerkstr. 14, 82380 Peißenberg.Geschäftsanschrift: Bergwerkstr. 14, 82380 Peißenberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Budde, Robert, Scheyern, * ‒.‒.‒‒.
Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, Peißenberg (Bergwerkstr. 14, 82380 Peißenberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von Wärme sowie Erzeugung von Strom im Raum Peißenberg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Glink, Martin, Dinkelscherben, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Peißenberger Kraftwerksgesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Peißenberg (Amtsgericht München HRB 42824). Die Abspaltung am 29.08.2008 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.