Peiker Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichsdorf (Postfach 1445, 61381 Friedrichsdorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PEIKER Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 11.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Peiker Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichsdorf (Postfach 1445, 61381 Friedrichsdorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 mit Ergänzung vom 01.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der PEIKER Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 1369) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.