HRA 1973 NO: Peinemann + Sohn (GmbH & Co.KG), Norderstedt, Gutenbergring 27, 22848 Norderstedt. Rechtsverhältnis: Die Verschmelzung ist mit der am 19.09.2013 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 15138 KI (vormals Thomas Guddat Sanitär- und Heiztechnik GmbH; Amtsgericht Hamburg HRB 92873)) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 1973 NO: Peinemann + Sohn (GmbH & Co.KG), Norderstedt, Gutenbergring 27, 22848 Norderstedt. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Thomas Guddat Sanitär- und Heizungstechnik GmbH in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92873) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.