Pelz Zeit- und Datenerfassungs GmbH, Köln, (Wankelstr. 52, 50996 Köln).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Köln HRA 27035) am 13.08.2009 wirksam geworden.
Pelz Zeit- und Datenerfassungs GmbH, Köln, (Wankelstr. 52, 50996 Köln).Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 im Wege des Formwechsels in die Pelz Zeit- und Datenerfassungs oHG mit Sitz in Köln (AG Köln 41 AR 438/09) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pelz Zeit- und Datenerfassungs GmbH, Köln (Werderstr. 35 - 37, 50672 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. (2) (Gesellschafterversammlung) beschlossen.