HRA 27035: Pelz Zeit- und Datenerfassungs oHG, Köln, Industriestraße 157 a, 50999 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Emil-Hoffmann-Straße 1a, 50996 Köln. Nach Änderung des Familiennamens (vormals: Pelz-Oschkinat): Persönlich haftender Gesellschafter: Pelz, Nicole, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 27035: Pelz Zeit- und Datenerfassungs oHG, Köln, Industriestraße 157 a, 50999 Köln. Einzelprokura: Pelz, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Pelz Zeit- und Datenerfassungs oHG, Köln, Wankelstr. 52, 50996 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 157 a, 50999 Köln.
Pelz Zeit- und Datenerfassugs oHG, Köln, Wankelstr. 52, 50996 Köln. Nach Berichtigung des Firmennamens von Amts wegen: Pelz Zeit- und Datenerfassungs oHG.
Pelz Zeit- und Datenerfassugs oHG, Köln, Wankelstr. 52, 50996 Köln.(der Handel mit Zeit- und Datenerfassungssystemen aller Art sowie der branchenspezifischen Software einschließlich der Softwarewartung und Softwarepflege. Ferner der Vertrieb von technischen Uhrenanlagen, Pausensignalanlagen, Zugangskontrollsystemen, Wächterkontrollsystemen, Digitaluhren, Spielzeitanlagen und Stempeluhren sowie von dazugehörigem Zubehör. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die der Förderung des Gegenstands des Unternehmens dienen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wankelstr. 52, 50996 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Pelz, Robert, Köln, * ‒.‒.‒‒; Pelz-Oschkinat, Nicole, Köln, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pelz Zeit- und Datenerfassungs GmbH, Köln (AG Köln HRB 26316) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.