HRB 82593: Penanga Property GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Penanga B.V. am 10.03.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 82593: Penanga Property GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 06.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Penanga B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Handelsregister Nr. 34269583) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen niederländischen Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 82593: Penanga Property GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Penanga B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Handelsregister von Amsterdam, NR. 34269583) eingereicht worden.Gemäß § 122 d S. 2 UmwG wird folgendes bekannt gemacht:Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:Den Gläubigern der Penanga Property GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans in das Register des Sitzes der Penanga Property GmbH nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht Gläubigern nur hinsichtlich der Forderungen vor, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Penanga Property GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Watermark Global GmbH, Schillerstraße 15-17, 60313 Frankfurt am Maingeltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Gläubiger der Penanga Property GmbH als der übertragenden Gesellschaft sowie der Penanga B.V. als der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 2:316 DCC beim Amtsgericht von Amsterdam beantragen, dass Sicherheiten für fällige und nicht fällige Forderungen bestellt werden. Der Antrag ist innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans beider an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zu stellen und muss die Art der verlangten Sicherheiten benennen. Das Gericht lehnt den Antrag ab, wenn sich die Sicherheiten der Gläubiger infolge der Verschmelzung nicht verringern oder bereits ausreichend andere Sicherheiten bestehen. Wenn der Antrag rechtzeitig vorgenommen wird, darf die Verschmelzung nur beurkundet werden, nachdem dieser rechtswirksam zurückgenommen oder anderweitig erledigt ist.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Penanga B. V., Kabelweg 1, 1014 BA Amsterdam, Niederlande.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter ergeht der folgende Hinweis:Die Penanga Property GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Penanga B.V. ist ihre alleinige Gesellschafterin. Die Penanga B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Durango Investments B.V. ist ihre alleinige Gesellschafterin.
HRB 82593: Penanga Property GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurt Goet GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79586) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurt Goet Two GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81526) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurt Goet Three GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81513) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurt Goet Four GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81536) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Penanga Property GmbH, Frankfurt am Main, c/o Watermark Global GmbH, Savignystraße 42, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Watermark Global GmbH, Schillerstr. 15-17, 60313 Frankfurt am Main.
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