HRA 3861: Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Harsewinkel, Oesterweger Str. 50, 33428 Harsewinkel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pennekamp & Bisping GmbH am 23.05.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 3861: Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Harsewinkel, Oesterweger Str. 50, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.04.2016 mit der Pennekamp & Bisping Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Harsewinkel (AG Gütersloh HRB 3087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.