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Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Harsewinkel (HRA 3861) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Oesterweger Str. 50
33428 Harsewinkel
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3861
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft aus Harsewinkel war im Handelsregister Gütersloh unter der Nummer HRA 3861 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.05.2016
Löschung

HRA 3861: Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Harsewinkel, Oesterweger Str. 50, 33428 Harsewinkel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pennekamp & Bisping GmbH am 23.05.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 02.05.2016
Veränderung

HRA 3861: Pennekamp & Bisping mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Harsewinkel, Oesterweger Str. 50, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.04.2016 mit der Pennekamp & Bisping Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Harsewinkel (AG Gütersloh HRB 3087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

24.05.2016
Registervorgang

Löschung 24.05.2016