Pepper Aktiengesellschaft, München (Cuvilléstr. 14A, 81679 München). Die Hauptversammlung vom 09.09.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Pepper GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 159087) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
94116 Hutthurm
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Amtsgericht: München
Rechtsform: AG