HRB 6051: Percom GmbH, Kösching, Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.8.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wiesmayr Karl Heinz, Wettstetten, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Percom e.K. mit dem Sitz in Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRA 3494) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6051: Percom GmbH, Kösching, Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Prokura erloschen: Schmid, Patricia, Kösching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6051: Percom GmbH, Kösching, Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Dauer der Gesellschaft), 4 (Stammkapital), 9 (Vertretungsregelung). Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft wird stets durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist.
HRB 6051: Percom GmbH, Kösching, Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schierk, Sebastian, Gachenbach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Linnhoff, Dirk, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒; Schmid, Patricia, Kösching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6051: Percom GmbH, Kösching, Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Linnhoff GmbH mit dem Sitz in Karlskron und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR. Die Linnhoff GmbH mit dem Sitz in Karlskron (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101685) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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