HRB 5911: Perfekta Dienstleistungen & Gebäudereinigung GmbH, Ottrau, Bahnhofstraße 15a, 34633 Ottrau. Bestellt als Geschäftsführer: Kühn, Sebastian, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5911:Perfekta Dienstleistungen & Gebäudereinigung GmbH, Ottrau, Bahnhofstraße 15a, 34633 Ottrau.Mit der Perfekta Dienstleistungen Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hannover, HRB 121069) als herrschendem Unternehmen ist am 17.11.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Perfekta Dienstleistungen & Gebäudereinigung GmbH, Ottrau, Bahnhofstraße 15a, 34633 Ottrau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2010 mit Änderung vom 28.02.2011. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 15a, 34633 Ottrau. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Gebäudereinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kühn, Matthias, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Perfekta Dienstleistungen GmbH & Co. Gebäudereinigung KG mit dem Sitz in Ottrau (Amtsgericht Marburg, HRA 3811). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.