HRB 206643: Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 6, 30938 Burgwedel. Bestellt als Geschäftsführer: Kühn, Sebastian, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 6, 30938 Burgwedel. Mit der Perfekta Dienstleistungen Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 121069) als herrschendem Unternehmen ist am 07.11.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH, Burgwedel, Schulze-Delitzsch-Str. 6, 30938 Burgwedel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2010. Geschäftsanschrift: Schulze-Delitzsch-Str. 6, 30938 Burgwedel. Gegenstand: Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Gebäudereinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kühn, Matthias, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Perfekta Dienstleistungen GmbH & Co. Gebäudereinigung KG in Großburgwedel (Amtsgericht Hannover HRA 120189) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.