HRB 12287: Perini Kälte & Klimatechnik GmbH, Mönchengladbach, Rheinstraße 20, 41065 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hehner Straße 101, 41069 Mönchengladbach.
Perini Kälte & Klimatechnik GmbH, Mönchengladbach (Rheinstraße 20, 41065 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2007 mit Änderung vom 23.08.2007. die Montage, Wartung und Instandsetzung von Split-Klimaanlagen sowie die Montage, Wartung und Instandsetzung von Kälteanlagen, des weiteren der Vertrieb von Klimaanlagen aller Art und der Verkauf von entsprechendem Zubehör. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Krapohl, René, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Krapohl, Petra, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des unter Firma Perini Kälte & Klimatechnik e.K. Inh. René Krapohl mit Niederlassung in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 3741 ) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.