Perlitz Korrosionsschutz GmbH, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Perlitz Sandstrahl GmbH am 29.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Perlitz Korrosionsschutz GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2005 mit der Perlitz Sandstrahl GmbH mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn HRB 7025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Perlitz Korrosionsschutz GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.03.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 Abs. 1 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.
Perlitz Korrosionsschutz GmbH, Höxter (Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter). Bestellt als Geschäftsführer: Perlitz, Heidi, Beverungen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Perlitz, Karsten, Sandstrahler, Höxter.