HRB 382791: Perniss MesseService GmbH, Tübingen, Dahlienweg 15, 72072 Tübingen. Neue Geschäftsanschrift: Schleifmühleweg 32, 72072 Tübingen.
HRB 382791: Perniss MesseService GmbH, Tübingen, Dahlienweg 15, 72072 Tübingen. Bestellt als Geschäftsführer: Osdoba, Michael, Aulendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Möhres, Georg, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.
Perniss MesseService GmbH, Tübingen, Dahlienweg 13, 72072 Tübingen.Änderung der Geschäftsanschrift: Dahlienweg 15, 72072 Tübingen.
Möhres GmbH, Tübingen, Dahlienweg 13, 72072 Tübingen.Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 41.000,00 EUR auf 66.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Perniss MesseService GmbH. Geschäftsanschrift: Dahlienweg 13, 72072 Tübingen. Stammkapital nun: 66.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Perniss, Otmar, Tübingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Perniss, Otmar, Tübingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Otmar Perniss e.K.", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722962) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.