Persen Verlag GmbH, Buxtehude, Bahnhofstraße 21-25, 21614 Buxtehude.Der mit der Auer Verlag GmbH mit Sitz in Donauwörth (AG Augsburg HRB 14610) am 29.12.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintragung der Verschmelzung der beherrschten Gesellschaft auf die herrschende Gesellschaft vom heutigen Tag erloschen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.05.2010 mit der Auer Verlag GmbH mit Sitz in Donauwörth (AG Augsburg HRB 14610) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung vom heutigen Tag auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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