Persona grata Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar, (Dörnle 25, 72108 Rottenburg am Neckar).Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.2008 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Persona grata GmbH", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 728712) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Persona grata Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar (Dörnle 25, 72108 Rottenburg am Neckar). Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.12.2005 mit Nachtrag vom 25.08.2006. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen, insbesondere auch die Beratung mit der Anwendung, Entwicklung und dem Vertrieb von Soft- und Hardwareprodukten sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsvorsitzender: Tuschkan, Johann, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Vorstand: Schnitzer, Joachim, Neuhausen auf den Fildern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Härtel, Danny, Finning, * ‒.‒.‒‒; Sunkel, Uwe, Feldkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Persona grata Unternehmensberatung GmbH", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 390255) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.