HRA 42815: Personal Profis Omar Shariff e.K., Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 47566: Personal Profis Omar Shariff e.K., Frankfurt am Main, Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main. Niederlassung verlegt, nun: Neuer Ort der Niederlassung: Ingelheim am Rhein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rheinstraße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Niederlassung ist nach Ingelheim (jetzt Amtsgericht Mainz HRA 42815) verlegt.
HRA 42815: Personal Profis Omar Shariff e.K., Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. (Personaldienstleistungen, das Eventmanagement sowie Catering und Services). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Shariff, Omar, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main - HRA 47566) nach Ingelheim am Rhein verlegt.
Personal Profis Omar Shariff e.K., Frankfurt am Main, Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main. (Unternehmensgegenstand ist Personaldienstleistungen, das Eventmanagement sowie Catering und Services.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Shariff, Omar, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Personal Profis GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84065) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.