Pertrix GmbH, Hannover, Joachimstraße 6, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 im Wege des Formwechsels in die Pertrix GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Pertrix GmbH, Hannover, Joachimstraße 6, 30159 Hannover. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover, HRA 202281) am 21.12.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Pertrix GmbH, Hannover, Joachimstraße 6, 30159 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2009 mit der ROV German Finance GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200349) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Pertrix GmbH, Hannover, Joachimstraße 6, 30159 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2009 mit der KENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 60109) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Pertrix GmbH, Hannover, Joachimstraße 6, 30159 Hannover.Geschäftsanschrift: Joachimstraße 6, 30159 Hannover.
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