HRA 6835:Peter Anhuth Versicherungs-Service GmbH & Co. KG, Warendorf, Südring 104, 48231 Warendorf.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Warendorfer Versicherungs-Kontor GmbH am 30.06.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 6835:Peter Anhuth Versicherungs-Service GmbH & Co. KG, Warendorf, Südring 104, 48231 Warendorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2014 mit der Warendorfer Versicherungs-Kontor GmbH mit Sitz in Warendorf (Amtsgericht Münster, HRB 9456) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.