HRB 4672: Peter Barthau Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Wettringen, Hardfeld 2, 91631 Wettringen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Wezel, Heike, Wettringen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Peter Barthau Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Erlenbach, (Hardfeld 2, 91631 Wettringen).Sitz verlegt; nun: Wettringen (Amtsgericht Ansbach HRB 4672). Das Registerblatt ist geschlossen.
Peter Barthau Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Wettringen, Hardfeld 2, 91631 Wettringen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Erlenbach, Amtsgericht Stuttgart HRB 727563) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hardfeld 2, 91631 Wettringen. Gegenstand des Unternehmens: ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen aller Art, von Absetz- und Abrollcontainern, sowie die Ausübung des Maschinenbauerhandwerks. Daneben ist die Gesellschaft berechtigt alle branchenbezogenen Geschäfte zu tätigen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt: Geschäftsführer: Barthau, Heike, Bretzfeld, * ‒.‒.‒‒; Barthau, Gerd, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Barthau, Peter, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Peter Barthau e.K.", Erlenbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 722370) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.06.2008.
Peter Barthau Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Erlenbach, (In den Lachen 23, 74235 Erlenbach).Nicht mehr Geschäftsführer: Barthau, Peter, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Barthau, Heike, Bretzfeld, * ‒.‒.‒‒; Barthau, Gerd, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Peter Barthau Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Erlenbach, (In den Lachen 23, 74235 Erlenbach).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2008. Gegenstand: ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen aller Art, von Absetz- und Abrollcontainern, sowie die Ausübung des Maschinenbauerhandwerks. Daneben ist die Gesellschaft berechtigt alle branchenbezogenen Geschäfte zu tätigen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Barthau, Peter, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Barthau, Peter, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Peter Barthau e.K.", Erlenbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 722370) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.06.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.