Peter Brinkmann Kfz.-Betrieb GmbH, Oldenburg (Cloppenburger Straße 191, 26133 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Peter Brinkmann Kfz. Betrieb e.K., Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRA 203247) am 16.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Peter Brinkmann Kfz.-Betrieb GmbH, Oldenburg (Cloppenburger Straße 191, 26133 Oldenburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Peter Brinkmann KFZ.Betrieb e.K. mit Sitz in Oldenburg auftretenden Kaufmann Peter Brinkmann, wohnhaft in Wiefelstede, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.