Peter Caprasse GmbH, Bochum, (Goystraße 18 a, 44803 Bochum).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BAUKING Westfalen GmbH am 13.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Peter Caprasse GmbH, Bochum, (Goystr. 18 a-c, 44803 Bochum).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5.8.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 5.8.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 5.8.2008 mit der Franz Hecker GmbH Holz und Baustoffe mit Sitz in Iserlohn (HRB 6524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.