HRB 21469: Peter Doll GmbH, Köln, Eintrachtstr. 34-40, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2020 mit der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln - HRA 20683 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21469: Peter Doll GmbH, Köln, Eintrachtstr. 34-40, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Doll, Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒; Doll, Theodor, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Doll, Walter, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Alig, Marcus Alfons Friedrich, Rösrath, * ‒.‒.‒‒; Beckmann, Andreas, Kürten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21469: Peter Doll GmbH, Köln, Eintrachtstr. 34-40, 50668 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 Ziffer 1 S. 2 (Stimmrecht) beschlossen.
Peter Doll GmbH, Köln, Eintrachtstr. 34-40, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 mit der Peter Doll GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 4052) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Doll Verwaltungs GmbH, Köln, Eintrachtstr. 34-40, 50668 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 69.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Peter Doll GmbH & Co KG mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 4052) beschlossen. Ferner wurde beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1 zu ändern, sowie. die §§ 3 (Bekanntmachungen) und 6 (Übertragung von Geschäftsanteilen) zu ändern. Neue Firma: Peter Doll GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Baustoffen, keramischen Fliesen sowie Baubedarf aller Art. Neues Stammkapital: 95.000,00 EUR.
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