HRB 137911: Peter Gröbmayr GmbH, Glonn, Prof.-Lebsche-Str. 16 b, 85625 Glonn. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Peter Gröbmayr GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Glonn (Amtsgericht München HRA 110132) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 110132: Peter Gröbmayr GmbH & Co. KG, Glonn, Landkreis Ebersberg, Schlacht 3, 85625 Glonn. (Gestaltung und Ausführung von Holz- und Zimmereiarbeiten, sowie aller weiterer Arbeiten, die mit der Be- und Verarbeitung von Holz und artverwandten Materialien in Zusammenhang stehen, Betreiben aller einschlägigen Geschäfte und Maßnahmen, die mit dieser Branche in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobihen jeder Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten i.S.v. § 34c GewO werden nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schlacht 3, 85625 Glonn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Peter Gröbmayr Verwaltungs GmbH, Glonn (Amtsgericht München HRB 245397). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Peter Gröbmayr GmbH mit dem Sitz in Glonn (Amtsgericht München HRB 137911). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.