Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert, Dudweilerstraße 80, 66386 St.Ingbert.. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 im Wege des Formwechsels in die Peter Gross Bau Holding GmbH mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 19759) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 17.10.2011 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert, Dudweilerstraße 80, 66386 St.Ingbert.. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Ottmar P. Gross Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken HRB 32161) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert, Dudweilerstraße 80, 66386 St.Ingbert.. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Zweigniederlassung Pfungstadt, 64319 Pfungstadt. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Zweigniederlassung Kaiserslautern, 67657 Kaiserslautern. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, 76275 Ettlingen, Geschäftsanschrift: Am Hardtwald 4, 76275 Ettlingen. Prokura erloschen: Alles, Peter, Hoppstädten-Weiersbach, * ‒.‒.‒‒; Busche, Thomas, Vöklingen, * ‒.‒.‒‒; Hoffbauer, Jens, Oberursel, * ‒.‒.‒‒; Klein, Markus, St. Wendel, * ‒.‒.‒‒; Klotz, Karlheinz, Dörrebach, * ‒.‒.‒‒; Lorenz, Alan, Homburg, * ‒.‒.‒‒; Oberländer, Bernd, Hintertiefenbach, * ‒.‒.‒‒; Walter, Steffen, Germersheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG vom 26.08.2011 Teile ihres Vermögens, und zwar das dem Geschäftsbetrieb zuzuordnende Vermögen, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10960) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert, Dudweilerstraße 80, 66386 St.Ingbert..Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 76275 Ettlingen, Geschäftsanschrift: Am Hardtwald 4, 76275 Ettlingen.
Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert, (Dudweilerstraße 80, 66386 St.Ingbert).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit der Peter Gross Beton Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken HRB 52935) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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