Peter Hatecke Holding GmbH, Drochtersen, Am Ruthenstrom 1, 21706 Drochtersen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Peter Hatecke GmbH, Drochtersen (Am Ruthenstrom 1, 21706 Drochtersen). Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Peter Hatecke Holding GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.09.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.09.2006 mit der Hatecke Produktion GmbH mit Sitz in Drochtersen (AG Tostedt HRB 100392) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.