Peter Heßler GmbH Karosserie und Lack, Niederwerm (Ludwigstr. 28, 97464 Niederwerm). Die Verschmelzung wurde am 20.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 8485).
Peter Heßler GmbH Karosserie und Lack, Niederwerm (Ludwigstr. 28, 97464 Niederwerm). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.3.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Peter Heßler , Niederwerrn, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmenwird als Einzelfirma unter der Firma Unfallservice Peter Heßler e.K. mit dem Sitz in Niederwerrn geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.