HRB 15139 FF: Peter Lübbert Event Interiors GmbH, Ahrensfelde, Bucher Weg 18, 16356 Ahrensfelde. Gegenstand: Blumenhandel und Event-Service sowie Personenbeförderung mit Bus. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens)
HRB 15139 FF: Peter Lübbert Event Interiors GmbH, Ahrensfelde, Bucher Weg 18, 16356 Ahrensfelde. Geschäftsanschrift: Bucher Weg 18, 16356 Ahrensfelde; Gegenstand: Blumenhandel und Event-Service; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Lübbert, Peter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Fischer, Cornelia, * ‒.‒.‒‒, Glienicke; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.08.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Lübbert, Peter, * ‒.‒.‒‒, und zwar des von ihm unter der Firma "Peter Lübbert e.K." in Ahrensfelde, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3219 FF, betriebenen Einzelunternehmens, auf Grund des Spaltungsplans vom 25.08.2014. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die handelsrechtliche Haftung der Gesellschaft nach § 25 des Handelsgesetzbuches für die im Betrieb des Einzelunternehmens "Peter Lübbert e.K." in Ahrensfelde, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3219 FF, begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird