HRB 38842: Peter Morgenstern GmbH Im- und Export, Hamburg, Industriestraße 8a, 25462 Rellingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Morgenstern GmbH am 05.11.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 38842: Peter Morgenstern GmbH Im- und Export, Hamburg, Friedrich-Ebert-Str. 91, 22459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 8a, 25462 Rellingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Morgenstern GmbH mit Sitz in Rellingen (Amtsgericht Pinneberg HRB 4013 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.