Peter Olinger Formenbau GmbH, Zwiesel (Fürhaupten 31, 94227 Zwiesel). Die Verschmelzung wurde am 24.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRA 2221).
Peter Olinger Formenbau GmbH, Zwiesel (Fürhaupten 31, 94227 Zwiesel). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Olinger Peter, Zwiesel, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma "Peter Olinger Formenbau" mit dem Sitz in Zwiesel geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.