Peter Pütz Sanitäre Anlagen und Heizungsbau GmbH, Jülich (Heckfeldstraße 10, 52428 Jülich). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Düren HRA 2876) am 12.12.2007 wirksam geworden.
Peter Pütz Sanitäre Anlagen und Heizungsbau GmbH, Jülich (Heckfeldstraße 10, 52428 Jülich). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter den unter Bernd Ningelgen Sanitäre Anlagen und Heizungsbau e. K. Jülich, auftretenden Kaufmann Bernd Ningelgen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.