Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Bornheim (Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, früher: Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Bonn HRB 13841) am 15.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Bornheim (Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2005 mit der Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bornheim (Amtsgericht Bonn HRB 13841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.