Peter Pies & Sohn, oHG., Andernach-Miesenheim, Löhrstraße, 56626 Andernach-Miesenheim.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2010 mit der Pies Betonsteinwerk GmbH & Co. KG mit Sitz in Andernach (Amtsgericht Koblenz, HRA 12070) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56626 Andernach
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: oHG