HRB 18243: Peter Preller Interior Design GmbH, Hamburg, Alsterufer 38, 20354 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 18243: Peter Preller Interior Design GmbH, Hamburg, Alsterufer 38, 20354 Hamburg. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ausgeschieden Geschäftsführer: Preller, Peter, Innenarchitekt, Hamburg. Bestellt Liquidator: Preller, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 18243:Peter Preller Design Handelsgesellschaft mbH, Hamburg, Tesdorpfstr. 20, 20148 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Peter Preller Interior Design GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Alsterufer 38, 20354 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Fertigung von Entwürfen (Design) für Möbel und Einrichtungsgegenstände, der Handel mit diesen Gegenständen sowie die Konzeption und Gestaltung für Einrichtungen von Appartements, Villen, Shops und Office.
Peter Preller Design Handelsgesellschaft mbH, Hamburg, Tesdorpfstr. 20, 20148 Hamburg.Geschäftsanschrift: Tesdorpfstr. 20, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Prellerhoffmann Interiors GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98463) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.