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Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K., Bad Säckingen (HRA 701143) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Martinsweg 19
79713 Bad Säckingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 701143
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K. aus Bad Säckingen war im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRA 701143 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K. ihren Standort nicht geändert. Die Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.12.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 23.12.2019
Löschung

HRA 701143: Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K., Bad Säckingen, Martinsweg 19, 79713 Bad Säckingen. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.12.2019 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Zimmermann Baustoffrecycling GmbH & Co. KG", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706249) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.07.2008
Neueintragung

Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K., Bad Säckingen (Martinsweg 19, 79713 Bad Säckingen, Aufbereitung und der Vertrieb von Bauschutt und Baustoffen.). Einzelkaufmann. Inhaber: Zimmermann, Peter Walter, Bad Säckingen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der "BRV Recycling Verwaltungs-GmbH", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 630608) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

23.12.2019
Registervorgang

Löschung 23.12.2019

21.07.2008
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 15.07.2008