HRB 207975: Petereit Architekten GmbH, Braunschweig, Wilmerdingstraße 9 a, 38118 Braunschweig. Geschäftsanschrift: Schützenstraße 37, 38100 Braunschweig.
HRB 207975: Petereit Architekten GmbH, Braunschweig, Wilmerdingstraße 9 a, 38118 Braunschweig. Die unter laufender Nummer 1, Spalte 6 b eingetragene Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202346) am 16.08.2019 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Absatz 2, Satz 2, UmwG.
HRB 207975: Petereit Architekten GmbH, Braunschweig, Wilmerdingstraße 9 a, 38118 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2019. Geschäftsanschrift: Wilmerdingstraße 9 a, 38118 Braunschweig. Gegenstand: Die Erbringung von Architektur- und Planungsleistungen und die Ausübung von allen Tätigkeiten, die der Gesellschaft förderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Petereit, Thomas, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Petereit & Gößling GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202346) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.07.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 31.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.