Peterhoff Sicherheitsdienste GmbH, Merzenich, Am Roßpfad 4, 52399 Merzenich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WWS Schutz und Sicherheit GmbH am 08.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Peterhoff Sicherheitsdienste GmbH, Merzenich, Am Roßpfad 4, 52399 Merzenich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2013 mit der WWS Schutz und Sicherheit GmbH mit Sitz in Backnang (Amtsgericht Stuttgart HRB 270330) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peterhoff Sicherheit und Service GmbH, Merzenich, Am Roßpfad 4, 52399 Merzenich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 und der Gesellschafterversammlung der Gebäudedienste der Peterhoff Sicherheit und Service GmbH vom 08.06.2011 einen Teil ihres Vermögens nämlich den Unternehmensteil "Service" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Gebäudedienste Olles GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 12116) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peterhoff Sicherheit und Service GmbH, Merzenich, Am Roßpfad 4, 52399 Merzenich. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Peterhoff Sicherheitsdienste GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere der Personen- und der Objektschutz sowie der Schutz von Veranstaltungen, die Durchführung von Schulungen für das Sicherheitsgewerbe, die Ausbildung von Fachkräften und Servicekräften für Schutz und Sicherheit.
Peterhoff Sicherheit und Service GmbH, Merzenich, Am Roßpfad 4, 52399 Merzenich. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -2.900,00 EUR zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die GO! Gebäudedienste Olles GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 12116) beschlossen. 25.000,00 EUR.
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