HRB 9801: Petermann Marketing GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Arnsberg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 9801: Petermann Marketing GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Arnsberg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Das Registergericht hat festgestellt, dass die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft aufgrund einer Gewerbeuntersagung des Rhein-Sieg-Kreises vom 11.12.2017 nicht befugt ist, das Gewerbe Handel mit Waren sowie alle anderen Gewerbe auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
HRB 9801:Petermann Marketing GmbH, Hennef, Flürchen 6, 53773 Hennef.Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hennef nach Neunkirchen-Seelscheid beschlossen. Neuer Sitz: Neunkirchen-Seelscheid. Geschäftsanschrift: Arnsberg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.
Petermann Marketing GmbH, Bonn (Flürchen 6, 53773 Hennef). Der Sitz ist nach Hennef (jetzt Amtsgericht Siegburg HRB 9801) verlegt.
Petermann Marketing GmbH, Hennef (Flürchen 6, 53773 Hennef). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2005, geändert am 28.03.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher AG Bonn HRB 15452) nach Hennef beschlossen. Gegenstand: Der Handel mit Waren, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Kraftfahrzeugen, und die Verkaufsförderung dieser Waren und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Charl, Hans-Günter, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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